ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

PRÄAMBEL
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Chalet-Apartments im Chalet BergInsel, sowie für alle für den Gast erbrachten, weiteren Leistungen. Die Leistungen des Anbieters/Vermieters und die Leistungen und Verpflichtungen des Mieters/Gastes erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragsabschluss, Buchungsbestätigung, Zahlungsmodalitäten

1.1. Ein verbindlicher Mietvertrag für den Aufenthalt im Chalet BergInsel kommt zustande, sobald der Anbieter die Buchungsanfrage schriftlich bestätigt hat.

1.2. Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist innerhalb von sieben Tagen nach Eingang beim Gast eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietzinses fällig. Der Restbetrag in Höhe von 75% ist spätestens vier Wochen vor Anreise fällig. Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Gastes ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

1.3. Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug mit Angabe des Verwendungszwecks auf das nachfolgend genannte Konto des Anbieters zu überweisen.

Verwendungszweck: Nachname, Buchungsnummer

  • Kontoinhaber: Dr. Thomas Huntgeburth / Chalet BergInsel

  • Bank: Oldenburgische Landesbank   

  • IBAN: DE55 2802 0050 9302 6078 03                             

  • BIC: OLBODEH2XXX

Fristgerechte Zahlung liegt nur dann vor, wenn der Geldbetrag innerhalb der Frist auf dem vorgenannten Konto eingegangen ist.

1.4. Bei kurzfristiger Anmietung, d.h. weniger als 4 Wochen vor der Anreise muss der volle Mietzins eine Woche vor dem gebuchten Antrittsdatum eingegangen sein. Die nicht fristgerechte Zahlung des Mietzinses kommt in diesem Fall einer Stornierung gleich. Es entfällt der Anspruch auf Nutzung des Chalet-Apartments und 100% des vereinbarten Mietzinses als Schadensersatz werden fällig. Dem Mieter steht der Beweis offen, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.

1.5. Auch bei einer Vertragsdauer von mehr als 1 Monat (Langzeitmiete) gilt die Zahlungspflicht gemäß 1.3. und 1.4. für die gesamte vereinbarte Mietdauer.

1.6. Soweit ein Vertrag nach diesen Bedingungen nicht zustande gekommen ist, entfällt der Anspruch des Gastes. Der Anbieter wird das Chalet neu vermieten.

 

Mietzins / Leistungen

2. Kommt ein Vertrag zustande, ist der Anbieter verpflichtet, das vom Gast gebuchte Chalet-Apartment zur Nutzung als Ferienwohnung innerhalb des gebuchten Zeitraums bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Es ist die Ausstattung vereinbart, so wie sie sich aus der Website des Anbieters ergibt. Als Mietzins gilt der in der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag vereinbarte Endpreis. Der Endpreis schließt die vereinbarte Mehrwertsteuer ein. Die durch die Benutzung anfallenden Kosten sind nicht im Mietzins enthalten und unmittelbar vor Ort zu bezahlen. Auf Wunsch ist ein Wäschewechsel – unabhängig von der gebuchten Nutzungsdauer - gegen zusätzlichen Aufpreis möglich. Hierfür berechnet der Anbieter folgende Preise:

●      €15 pro Person für ein neues dreiteiliges Handtuchset

●      €19 pro Person für einen Wäschewechsel (Kissen- & Bettbezug, Laken und ein dreiteiliges Handtuchset)

Gästezahl / Nutzung

3.1. Die Chalet-Apartments dürfen maximal von der in der Angebotsbeschreibung angegebenen Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.

3.2. Die Anzahl der Gäste wird bei der Buchung angemeldet; der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Chalet-Apartment belegen.

Die Belegung mit einer darüber hinaus gehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung des Chalet-Apartments erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter zu berechnendem Mietzins.

3.3. Werden in dem Chalet-Apartment fremde Übernachtungsgäste beherbergt, ohne dass eine vorherige Zustimmung des Anbieters erfolgt, kann der Anbieter den Mietvertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Form des vollen Mietzinses verlangen. Dem Mieter steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

3.4. Eine Weitervermietung/Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche Nutzung des Chalet-Apartments ist nicht zulässig. Ein solcher Fall ist spätestens gegeben, wenn eine nicht angemeldete Person in dem Chalet-Apartment übernachtet.

 

Hausordnung - Allgemeine Rechte und Pflichten

4.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Chalet-Apartment samt Einrichtung und technischen Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die anliegende Hausordnung, insbesondere das Gebot der Rücksichtnahme auf andere Bewohner des Chalets einzuhalten. Die Ein- oder Anbringung von Dekoration ist in der Wohnung nicht gestattet. Mängel des Chalets, sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

4.2. Alle durch den Mieter, durch einen Begleiter oder Gast verursachten Schäden sind unverzüglich anzuzeigen und zu ersetzen. Insbesondere fallen für die Ersatzbeschaffung eines Schlüssels (da Schließanlage) bei Verlust eine Gebühr von 400€ an.

4.3. Die Unterbringung und Mitbringung von Haustieren jeder Art ist im Chalet BergInsel nicht gestattet.

4.4. In dem Chalet-Apartment einschließlich des Balkons gilt striktes Rauchverbot. Im Garten gibt es gemütliche Raucherplätzchen. Dort sind die Zigarettenkippen in die dafür vorgehaltenen Behältnisse zu entsorgen.

Bei Zuwiderhandlung kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 € netto in Rechnung stellen. Dem Mieter steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

4.5. Im Gebäude, auf den Balkonen und auf den Terrassen ist das Grillen zu jeder Zeit strikt untersagt.

4.6. Der Mieter ist verpflichtet das Gebot der Rücksichtnahme im Garten auf andere Bewohner des Chalets einzuhalten.

4.7.  Der Vermieter oder sein Vertreter haben nach vorheriger Ankündigung das Recht, das Chalet-Apartment zu besichtigen. Die Ankündigung muss mit einem angemessenen Vorlauf von mindestens 2 Tagen erfolgen. Soweit Gefahr im Verzug ist, hat der Anbieter das Recht die Wohnung jederzeit zu betreten. Er wird nach Möglichkeit den Gast vorher informieren.

Anreise / Abreise

5.1. Das Chalet-Apartment steht am gebuchten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt um 15 Uhr, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Die Abreise muss am Abreisetag bis 09:00 Uhr erfolgen. Dann ist auch der Schlüssel zu übergeben.

5.2. Das Chalet-Apartment ist bei Abreise in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Die Küchenzeile muss gesäubert und das Geschirr gespült sein.

5.3. Die darüber hinaus durchzuführende Servicepauschale wird durch den Anbieter organisiert und dem Mieter in Rechnung gestellt. Diese Servicepauschale kann nicht vom Mieter übernommen werden.

·       Chalet-Apartment Gipfelstürmer:      €120 Servicepauschale

·       Chalet-Apartment Alpenglühen:       €80    Servicepauschale

·       Chalet-Apartment Sonnenflut:          €110   Servicepauschale

·       Chalet-Apartment Sonnenkraft:        €110   Servicepauschale

·       Chalet-Apartment Naturleben:          €120   Servicepauschale

5.4. Die An- und Abreise erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen des 7.5. vorliegen.

 

Rücktritt / Ersatzmieter

6.1. Der Mieter kann vor Reiseantritt gemäß 6.2 von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt/die Stornierung muss schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Der Tag, an dem der Rücktritt/die Stornierung beim Anbieter eingeht, gilt als der Tag des Zuganges der Stornierung.

6.2. Im Falle des Rücktritts des Mieters oder Nichtantritts hat der Anbieter Anspruch auf eine angemessene Schadenspauschale. Diese Schadenspauschale des Anbieters beträgt:

●      bei Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn:     25 % des Mietzinses

●      bei Rücktritt bis 35 Tage vor Mietbeginn:     50 % des Mietzinses

●      ab 34 Tage oder weniger vor Beginn:      90 % des Mietzinses

Dem Mieter steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

6.3. Bei Zahlungsverzug des Gastes kann der Anbieter zurücktreten.

6.4. Bei Stornierung/Rücktritt fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €150 an. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Weitervermietung erfolgen konnte oder nicht. Darüber hinaus werden dem Mieter die mit der anderweitigen Weitervermietung entstandenen konkreten Kosten (Inseratkosten etc.) in Rechnung gestellt.

Schadensmeldung / Haftungsregelungen

7.1. Erkennt der Mieter bei der Übergabe einen Mangel, kann er nur mindern, wenn er sich dieses Recht bei der Übergabe vorbehält. Die Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen, sofern der Vermieter den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.

7.2. Tritt ein Mangel während der Nutzungsdauer auf, muss der Mieter diesen unverzüglich dem Vermieter/der Hausverwaltung melden, damit die Mängel überprüft und ggfs. beseitigt werden können. Für die Dauer der verzögerten Reklamation sind der Anspruch auf Schadensersatz oder das Minderungsrecht ausgeschlossen. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Schadensersatz kann nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermieter zu vertreten sind und der Gebrauch des Chalet-Apartments erheblich beeinträchtigt wird, es sei denn, der Vermieter hat den Mangel arglistig verschwiegen.

7.3. Der Mieter haftet für eine nicht ordnungsgemäße Inbetriebnahme oder Bedienung der technischen Geräte. Dafür liegen Betriebsanleitungen im Chalet-Apartment bereit. Er ist verpflichtet, jegliche Schäden, die während seiner Mietzeit im Apartment entstanden sind, unverzüglich dem Vermieter/der Hausverwaltung anzuzeigen. Er haftet in voller Höhe für schuldhaft verursachte Schäden in dem gemieteten Apartment, die während seiner Nutzung entstanden sind, wobei er sich das Verhalten seiner Mitreisenden und Besucher zurechnen lassen muss.

7.4. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschöden am Eigentum des Mieters, soweit nicht ein Verschulden des Vermieters ursächlich ist, Ersatz von einem Dritten (z.B. Versicherung) erlangt werden kann oder der Schaden auf einem Mangel beruht, den der Vermieter arglistig verschwiegen hat.

7.5. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters nach diesem Vertrag generell auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt, es sei denn, der Vermieter verletzt eine Hauptpflicht des Mietvertrages, kann Ersatz von einem Dritten verlangen (z.B. Versicherer) oder der Schaden beruht auf einem Mangel, den der Vermieter arglistig verschwiegen hat. Soweit danach eine Haftung für Bargeld oder Wertgegenstände (z.B. Schmuck) in Betracht kommt, ist die Haftung auf 250 € beschränkt.   

7.6. Ansprüche aus diesem Vertrag unterliegen für beide Seiten einer Verjährung von sechs Monaten, beginnend mit dem Tag der Abreise.

Datenschutz

Unsere Geschäftspartner nehmen davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.

Stand 25.03.2020