NUTZUNGSBESTIMMUNGEN UND -EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DEN GARTEN, DEN NATURPOOL UND DEN HOT TUB

Allgemeine nutzungsbestimmungen

Der Garten, Naturpool und der Hot Tub sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigungen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Gast für den Schaden.

Das seitliche Einspringen vom Beckenrand ist verboten. Im Naturpool sowie im Hot Tub ist die Verwendung von Seife, Bürsten oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können den Ausschluß zur Folge haben. Reinigungskosten ggbf. Neubefüllungskosten des Beckens hat der Verursacher bzw. der Verantwortliche zu tragen.

Behälter und Gegenstände aus Glas dürfen im Badebereich aus Sicherheitsgründen nicht benutzt werden. Die Benutzung aller Einrichtungen erfordert Rücksichtnahme auf andere Benutzer. Das Essen und Trinken ist im Becken untersagt.

öffnungszeiten und zutritt

Die Benutzung des Pool und Gartenbereichs einschließlich aller Einrichtungen und Anlagen kann aus betrieblichen Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Bei ungünstiger Witterung oder aus sonstigen nicht sonderlich benannten Gründen kann der Pool vorübergehend oder auf längere Zeit geschlossen werden. In den genannten Fällen hat der Gast keinen Anspruch auf die Rückerstattung bzw. auf einen Abschlag der Kosten.

Nutzungszeiten: 08.00 Uhr - 19.00 Uhr

Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen, sowie geistig Behinderten, ist Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.

Kinder unter 12 Jahren dürfen den Pool und Gartenbereich nur in Begleitung Erwachsener betreten. (Eltern haften für ihre Kinder).

Haftung

Die Gäste benutzen die Einrichtung auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, den Naturpool und Hot Tub in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Im Falle höherer Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Für Beschädigungen an der Badebekleidung, Spiel u. Sportgeräten haftet der Betreiber nicht.

AUfsicht

Es besteht vom Betreiber aus keine spezifische Aufsicht. Eltern haften für ihre Kinder und sind entsprechend für die Aufsicht zuständig.